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Allgemein
Immer wieder kommt es zu Situationen, in denen ein Gutachten benötigt wird. Diese kann je nach Anforderung und Zweck im Umfang
unterschiedlich ausfallen. In jedem Fall erhalten Sie eine umfangreiche und detailierte Dokumentation über den Ist-Zustand,
dem Soll-Zustand und bei Bedarf einem möglichen Lösungsweg zur Klärung des Falls bzw. zum Herstellen der Funktion. Das geschieht
stets unter der Berücksichtigung aktueller Gesetze und Vorschriften.
Grundsätzlich wird zwischen zwei Varianten eines Gutachtens unterschieden:
Privatgutachten
Das Privatgutachten kann grundsätzlich von jeder Person beauftragt werden. Dies können Privatpersonen, Firmen oder Versicherungen sein.
Es dient der einfachen Feststellung eines Sachverhalts oder zur Klärung eines Streitfalles zwischen zwei Parteien. Das Gutachten kann auf
Wunsch einen oder mehrere Lösungwege für das Problem beinhalten. Da das Privatgutachten meist nur von einer Partei in Auftrag gegeben wird,
hat es in den meisten Fällen vor Gericht keine Gültigkeit.
Gerichtsgutachten
Das von der Justiz in Auftrag gegebene Gutachten umfasst die detailreiche Beruteilung eines Sachverhalts. Es bestimmt unter anderem den
angetroffenen Zustand einer Anlage in Hinblick auf Funktion und Optik sowie der Einhaltung der in Deutschland geltenden Gesetze und Vorschriften.
Die umfangreiche Darstellung erfolgt in Form von Text, Fotos, Zeichnungen und Analysen und allem, was für eine objektive Beurteilung nötig ist.
Fachgebiete
Ich erstelle Gutachten für alle Bereiche der Wasseraufbereitung. Schwerpunkte sind unter anderem folgende Gebiete:
- Schwimmbadtechnik (privat/öffentlich)
- Wellnesstechnik (privat/öffentlich)
- Whirlpools (privat/öffentlich)
- Attraktionen (privat/öffentlich)
- Desinfektionsanlagen (privat/öffentlich)
Sie haben das gewünschte Gebiet nicht gefunden, aber es passt in den Bereich der Schwimmbadtechnik ?
Rufen Sie an, ich berate Sie gern.
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